Schneeräum- und Streupflicht
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich habe gestern Zettel in der Gemeinde verteilt und bin sehr erschrocken darüber, wie schlecht vor und auf einigen Grundstücken Schnee geräumt und gestreut wurde. Stellenweise ist es spiegelglatt.
Denken Sie bitte an Ihre Räum- und Streupflicht!
Dabei ist es auch wichtig, dass die Wege zum Briefkasten gestreut werden!
Die Räum- und Streupflicht gilt im Geltungsbereich der Straßenreinigungssatzung auf auf Gehwegen und Straßen.
Briefträger und Zeitungszusteller müssen zu den Briefkästen und könnten auf Schnee und Eis leicht ausrutschen und sich verletzen.
In einem solchen Fall sind Sie in der Haftung und könnten zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verpflichtet werden.
Außerdem würde ich mich gerne bei demjenigen bedanken, der oder die den Radweg an der Hauptstraße bzw. Dorfstraße geräumt hat.
Falls jemand weiß, wer das war, bitte ich um Rückruf unter 04353/991893.
Freundliche Grüße
Detlef Kroll
Bürgermeister